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ür
Dolmetscheinsätze berechnen wir Stundensätze oder
Tagespauschalen zuzüglich Nebenkosten für Fahrt
und eventuelle Übernachtung.
Weitere Preise für unsere Leistungen auf Anfrage.
Noch eine Bemerkung:
Die Berufsbezeichnung "Übersetzer" ist nicht gesetzlich
geschützt und es darf sich jeder so nennen oder
als ein solcher betätigen, der meint, dass er eine
Sprache ausreichend beherrscht - und das selbst
dann, wenn er den zu übersetzenden Fachtext inhaltlich
nur unvollständig erfasst und ihn deshalb auch nicht
fachgerecht übersetzen kann.
weiter
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